Die Steuer auf importierte Waren (DE: 19 %) – berechnet auf Warenwert plus Fracht plus Zoll. Als Unternehmer holst du sie dir als Vorsteuer zurück.
Die Einfuhrumsatzsteuer fällt bei jedem Import aus Nicht-EU-Ländern an (Deutschland: 19 %, Österreich: 20 %). Bemessungsgrundlage ist der Zollwert: Warenwert + Transportkosten bis zur EU-Grenze + Zoll.
Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer ist die EUSt ein durchlaufender Posten: Du zahlst sie beim Import und ziehst sie in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ab. Liquiditätswirksam ist sie trotzdem – bei einer 10.000-€-Bestellung sind rund 2.000 € EUSt mehrere Wochen gebunden.
In der Margenkalkulation gehört die EUSt deshalb nicht in die Stückkosten (sie kommt zurück), wohl aber in die Kapitalbedarfsplanung.
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